Zur Zeit herrscht eine rege öffentliche Diskussion über den Zusammenhang von Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft. Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Klage eines Katholiken, der als Mitglied der römisch-katholischen Kirche nicht gezwungen sein will, an diese die Zwangsabgabe Kirchensteuer zu zahlen. Deshalb wählte er den in Deutschland einzigen Weg und trat via Antrag auf dem Amt aus der Kirche aus. Ausdrücklich möchte er aber festgehalten haben, dass er sich weiterhin als Mitglied der rkK betrachtet, nicht aber dem Kirchensteuerzwang unterliegen will.
Die deutschen Bischöfe der rkK reagierten vor dem Gerichtsurteil, welches Gestern erging. Sie machten deutlich, dass ein Kirchenaustritt in Deutschland immer als geltend betrachtet wird und das Kirchenmitgliedschaft auf jeden Fall zunächst mit der Zahlung der Kirchensteuer verbunden ist. Tritt ein Kirchenmitglied alleine wegen der Kirchensteuer aus, so folge dem ebenso die Exkommunikation wie bei Austritten aus anderen Gründen.
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