Wie Heute in den Medien gemeldet, hat das Bundesarbeitsgericht eine Klage einer Muslima zurückgewiesen, die gegen das ausgesprochene Kopftuchverbot des evangelischen Krankenhaus, in dem sie seit vielen Jahren arbeitet, gerichtet war. Hier ein Bericht von Spiegel-online.
Zitat:
Die Klinik hatte der Klägerin das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne. „Wir erwarten nicht, dass sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Sie dürfen sich aber nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen“, erklärt der Anwalt der Klinik, Sascha Leese.
Das die Klinkleitung sich bei dieser Entscheidung auf den christlichen Glauben beruft, lässt mich dazu nicht schweigen. Denn diese Begründung ist, bei aller Toleranz, schierer Unsinn. Einer Muslima auch noch eine Haube einer christlichen Nonne anzubieten, ist sogar die Spitze einer geradezu unglaublichen Heuchelei. De facto ist das sogar eine Beleidigung für einen Andersgläubigen.
Die Bibel lehrt eindeutig, dass Andersgläubige aus der Gesellschaft weder stigmatisiert, noch ausgegrenzt werden sollen.
Hier wird der christliche Glaube als Grund für die Stigmatisierung und Ausgrenzung einer Andersgläubigen Mitarbeiterin angeführt. Wer aber die Bibel, „Kopftuchverbot im evang. Krankenhaus“ weiterlesen