Heute hat der Bundestag über die gesetzliche Möglichkeit Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland zu nutzen abgestimmt. Nach einer abschließenden Debatte wurde über drei Gesetzentwürfe abgestimmt. Wie Reuters meldet, billigte der Bundestag heute einen Gesetzentwurf, „der die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Paaren für zulässig erklärt, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Um Missbrauch zu vermeiden, wird eine Beratungspflicht eingeführt. Außerdem muss eine Ethik-Kommission zustimmen. Die PID darf nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden.“
Im Vorfeld gab es viele ausführliche Diskussionen über die PID. Gerade in den letzten Tagen auch im Fernsehen zu verfolgen. Die Argumentationen machten deutlich, dass dies ein komplexes Thema ist und dabei vieles beachtet werden muss. Allerdings war auch zu verfolgen, dass die Diskussionen zum Teil recht polemisch geführt wurden.
So gab es seitens der Befürworter oft den Vorwurf, die Gegner der PID würden Mütter zu Abtreibungen zwingen. Ganz vergessen wurde dabei aber, dass keine Mutter vom Gesetzgeber zur Schwangerschaft gezwungen wird. Ähnliche, wenig stimmige Argumente gab es von beiden Seiten immer wieder. Was kaum verwundern sollte, da es sich hier um ein stark emotionsbeladenes Thema handelt.
Ich bedauere die aktuelle Entscheidung des Bundestags ausdrücklich. „PID nun auch in Deutschland“ weiterlesen