Schmerzensgeld für Folteropfer

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© Rosel Eckstein / pixelio.de

Für große Aufregung sorgt das heutige Urteil des Frankfurter Landgerichts zur Schmerzensgeldforderung des verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Kommentare zu diesem Urteil meine ich, dass eine nüchterne Besinnung auf die eigentliche Grundlage des Urteils vonnöten ist.

Hintergrund:
Am 1.Oktober 2002 wurde Magnus Gäfgen bei einem Verhör durch die Polizei Folter angedroht, wenn er der Polizei nicht mitteilen würde wo sein Opfer zu finden ist. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Polizei zunächst nur vermuten, dass Gäfgen tatsächlich der Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler ist. Unter dem Druck teilte Gäfgen dann mit, wo die Leiche des Jungen zu finden sei.

Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wurde deswegen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt und auch der Europäische Gerichtshof entschied, dass mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen habe. (Hier nachzulesen)

In dem heutigen Prozess ging es nun darum, dass Gäfgen vom Land Hessen „Schmerzensgeld für Folteropfer“ weiterlesen

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