Wie Heute in den Medien gemeldet, hat das Bundesarbeitsgericht eine Klage einer Muslima zurückgewiesen, die gegen das ausgesprochene Kopftuchverbot des evangelischen Krankenhaus, in dem sie seit vielen Jahren arbeitet, gerichtet war. Hier ein Bericht von Spiegel-online.
Zitat:
Die Klinik hatte der Klägerin das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne. „Wir erwarten nicht, dass sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Sie dürfen sich aber nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen“, erklärt der Anwalt der Klinik, Sascha Leese.
Das die Klinkleitung sich bei dieser Entscheidung auf den christlichen Glauben beruft, lässt mich dazu nicht schweigen. Denn diese Begründung ist, bei aller Toleranz, schierer Unsinn. Einer Muslima auch noch eine Haube einer christlichen Nonne anzubieten, ist sogar die Spitze einer geradezu unglaublichen Heuchelei. De facto ist das sogar eine Beleidigung für einen Andersgläubigen.
Die Bibel lehrt eindeutig, dass Andersgläubige aus der Gesellschaft weder stigmatisiert, noch ausgegrenzt werden sollen.
Hier wird der christliche Glaube als Grund für die Stigmatisierung und Ausgrenzung einer Andersgläubigen Mitarbeiterin angeführt. Wer aber die Bibel, welche ja nun die Grundlage des chr. Glaubens sein sollte, mit Verstand studiert, wird in ihr keinerlei Anlass oder gar Gebot finden, welches ein solches Handeln rechtfertigt. Eher findet er das genaue Gegenteil.
Untersucht man z.B. die mosaischen Gesetze im AT, so findet man Ausführungen darüber, wie Menschen anderen Glaubens in Israel leben konnten. Von Ausgrenzung keine Spur! Wohl aber findet man ausführliche Aussagen gegen die Vermischung des jüdischen Volks mit den anderen Religionen. Und auch Aussagen gegen Ehen von jüdischen Männern mit Frauen anderer Völker mit anderem Glauben. Wenn solche Ausländer aber zum jüdischen Glauben konvertierten, gab es auch hier keine Beschränkung. Das betraf aber weder das Leben noch das Arbeiten Andersgläubiger in Israel.
Im NT finden wir überhaupt nichts, was eine Ausgrenzung Andersgläubiger in einer chr. Gesellschaft rechtfertigen könnte.
Worauf also will sich diese Krankenhausleitung eigentlich berufen? Der chr. Glaube kann es nicht sein. Dann auf die spezielle Glaubensauffasung der Evangelischen Kirche? Auch das kann kaum sein, da gerade diese sich als sehr tolerant erweist.
Was bleibt dann?
Ich meine, unterm Strich haben wir es hier nicht mit einer Unverträglichkeit unterschiedlicher Religionen zu tun, sondern vielmehr mit intoleranten Menschen, welche sich für ihre Intoleranz gegenüber (hier im Speziellen) dem Islam, mit dem chr. Glauben herausreden wollen.
Wollen Christen tatsächlich ihren Glauben z.B. auch an kirchlichen Arbeiststellen, wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, etc. wirksam vorleben und damit ihrem Verkündigungsauftrag entsprechen, so sollten sie die biblische Toleranz gegenüber Andersgläubigen ausleben. Es ist ja wohl mehr wie abwegig anzunehmen, eine Krankenschwester würde in Ausübung ihrer Arbeit einen Verkündigungs- oder Lehrauftrag der evang. Kirche nachgehen. Von daher wird durch ihre Anwesenheit und der glaubenstypischen Tracht kaum die Verkündigung des chr. Glaubens einer Klinik gefährdet.
Anderen Berichten zufolge hat die Muslima dem Krankenhaus angeboten, die Haube einer Nonne zu tragen oder ein zum Kittel passendes weißes Kopftuch – der Vorschlag mit der Nonnenhaube kam also offenbar nicht von der Klinik.
Das bedeutet: Es ging ihr nicht um ein religiöses Symbol, sondern um die Erfüllung ihrer religiösen Pflicht, ihren Kopf zu bedecken (und diese Pflicht betonen nun einmal alle vier Rechtsschulen des sunnitischen Islam, die in Zeiten der „Fitna“ auch eine Pflicht zur Bedeckung des Gesichts sehen, die sonst nur „Sunna“, also empfehlenswert ist).
Hallo Michael,
hast du Links zu diesen anderen Berichten? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine überzeugte Muslima bereit wäre sich als chr. Nonne zu schmücken.
Klar geht es der Muslima um die Erfüllung ihrer religiösen Pflicht. Und? Welchen Grund gibt es für Christen, sie daran zu hindern? Sie wollte ja nichts, in einem Krankenhaus, unangebrachtes tun.
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Nachtrag: tatsächlich habe ich zwei solcher Berichte gefunden, wo sie selber gesagt haben soll, dass sie sogar bereit wäre eine Nonnenhaube zu tragen. Das finde ich nun sehr erstaunlich, weil das eigentlich auch nicht mit einer konservativen islamischen Glaubensauffassung übereingehen würde. Hierin erweist sie sich für mich etwas widersprüchlich. Aber ok, nun wüsste ich mal gerne, ob dieses Krankenhaus auch einer chr. Nonne ein Haubenverbot aussprechen würde. Wohl eher nicht 🙁
Reaktion aus der Diakonie:
Quelle: http://aktuell.evangelisch.de/artikel/109834/kein-kopftuchverbot-der-evangelischen-kirche