Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Instanz entschieden, dass das Urteil, welches Kreuze in Klassenzimmern von Schulen verboten hat, aufgehoben ist.
Wie hier zu lesen ist, entschied die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mehrheitlich, mit 15 von 17 Stimmen, dass christliche Kreuze in Klassenzimmern keine Grundrechte verletzen – weder das Recht auf Bildung, noch das Recht auf Religionsfreiheit.
Zitat:
„Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt in den Beurteilungsspielraum des Staates.“ …
Es ist eine Kehrtwende, die Richter widersprechen damit einer Entscheidung vom November 2009.
Damals hatten die sieben Richter der kleinen Kammer noch geurteilt: Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schüler. Es nehme zudem Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen, und sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Jetzt entschied die Große Kammer, der Staat müsse zwar bei der Gestaltung des schulischen Umfelds auch die weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern achten. Es lasse sich aber nicht beweisen, „ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat“. Zudem billigen die Richter dem Staat einen Beurteilungsspielraum zu, wenn es um den Stellenwert der Religion geht, sofern es zu „keiner Form der Indoktrinierung“ komme.
Der Staat darf also entscheiden, ob er Kreuze in öffentlichen Schulen aufhängen lässt. Zumal unter den Mitgliedstaaten des Europarates keine einheitliche Haltung zur Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen gebe. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden, es ist bindend für alle 47 Mitgliedstaaten….
Über zehn Jahre ging nun der Streit um das Kreuz im Klassenzimmer. Und endlich kann man den Eindruck haben, dass nun der gesunde Menschenverstand und nicht eine falsch verstandene Neutralität oder Toleranz die Federführung hatte. Das Urteil dürfte auch Einfluss auf die vielen Streitigkeiten über religiöse Symbole im öffentlichen Raum haben. Denn jetzt steht fest, dass sichtbare religiöse Symbole nicht gegen die Menschenrechte oder der Religionsfreiheit verstoßen. Ein Symbol alleine stellt eben noch keine Indoktrination dar – ein trockener und harter Bissen im Mund so mancher Neoatheisten, etc.