Noch in diesem Jahr will der Bundestag ein neues Transplantationsgesetz verabschieden und damit die Spendebereitschaft erhöhen. Die Frage lautet: Wie sollen die Bürger zu einer Entscheidung bewegt werden? An diesem Mittwoch (also heute) beschäftigen sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages und die Gesundheitsminister der Länder mit dem Thema Organspende.
Wie man z.B. auf evangelisch.de nachlesen kann, geht es in der Debatte um die „Zustimmungslösung“, die „Entscheidungslösung“ und die „Widerspruchslösung“.
Zitat:
„Momentan gilt in Deutschland die Zustimmungslösung. Danach muss jeder, der Organe spenden will, das schon zu Lebzeiten mit einem Spenderausweis dokumentieren. Anderenfalls entscheiden die Verwandten. Diese lehnen jedoch häufig im Moment der Todesnachricht eine Spende ab. Bei der Entscheidungslösung werden alle Bürger gefragt, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Bei der Widerspruchslösung gilt die Zustimmung zur Organspende nach dem Tod als erteilt, wenn man ihr nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Lösung stößt bei CDU und SPD auf erhebliche Vorbehalte. Eine solche Regelung würde nicht dem Schutz der Würde und der Freiheit des Menschen entsprechen, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder (CDU), der Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwoch). Auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) lehnte eine Widerspruchslösung ab.“
Im Detail bedeuten die einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten folgendes:
- Zustimmungslösung: Diese gilt zur Zeit in Deutschland. Danach muss jeder einer Organentnahme ausdrücklich zustimmen und dies z.B. per Organspendeausweis kundtun. Bisher gibt es keine zentrale Datenbank zur Erfassung all der Bürger, die einer Organspende zustimmen.
- Entscheidungslösung: Hier soll jeder Bundesbürger zumindest einmal in seinem Leben gefragt werden, ob er Organspender sein will. Dazu müsste entweder eine zentrale Datenbank eingerichtet werden oder die Zustimmung oder Verweigerung in Ausweis oder Führerschein eingetragen werden.
- Widerspruchslösung: Hier gilt jeder deutsche Staatsbürger als Organspender, solange er dem nicht ausdrücklich widerspricht. Hier müsste demzufolge ein Organspendewiderspruchsausweis oder ebenfalls eine zentrale Datenbank eingeführt werden.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier plädiert für die Entscheidungslösung:
“ ‚Jeder soll bei dem Antrag auf einen Personalausweis, Führerschein oder die Krankenversicherungskarte einmal im Leben gefragt werden, ob er Organspender sein möchte‘ sagte Steinmeier am Mittwoch vor der Anhörung. Allerdings solle auch berücksichtigt werden, dass sich die Haltung zur Organspende im Laufe des Lebens ändern kann. Steinmeier plädierte daher für ein öffentliches Register, in dem Zustimmungen und Widersprüche gespeichert werden. Die Behörden sollten jederzeit darauf zugreifen können….
Ein eindeutiges Nein erteilte der SPD-Politiker der Widerspruchslösung, nach der jeder Mensch grundsätzlich Organspender ist, es sein denn er sich dagegen ausgesprochen.“
evangelisch.de weiter:
„Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht keine Notwendigkeit für ein neues Transplantationsgesetz. Das Problem liege nicht in der Regelung wie gespendet wird, sondern in der Organisation, sagt ihr Vorstand Prof. Günter Kirste. „Wir haben zwar die gesetzliche Verpflichtung, dass Organspender gemeldet werden müssen, aber das wird in keiner Weise verfolgt oder kontrolliert“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Wir brauchen mehr Verbindlichkeiten im System.“
Kirste kritisierte, dass die Bundesländer ihrer Aufsichtspflicht nicht genügend nachkämen. Nur acht von ihnen hätten ein Ausführungsgesetz zum aktuellen Transplantationsgesetz erlassen. Danach müssen Krankenhäuser jeden möglichen Organspender melden. „Nachhaltig kontrolliert wird aber nirgendwo.“ Der Föderalismus sei in der Hinsicht wenig förderlich, betonte Kirste. „In diesem Punkt meine ich, dass der Bund eine größere Zuständigkeit bekommen sollte.“
Grundsätzlich begrüßte Kirste die Anfang Juni beschlossene Einführung von Transplantationsbeauftragten. Krankenhausärzten bleibe oft keine Zeit, um mit Hinterbliebenen zu sprechen, ob die Organe des Toten gespendet werden sollen. Mit einem solchen Beauftragten sei eine Spenderrate von 75 bis 80 Prozent möglich – im Gegensatz zu einer Rate von unter 50 Prozent in Krankenhäusern, in denen es keine Beauftragten gibt. Aber: ‚ Keiner sagt, wie die Beauftragten finanziert und von ihren anderen Aufgaben entlastet werden sollen.‘ „
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass eine Änderung des Gesetzes nicht notwendig ist und eine Änderung unbedingt vermieden werden sollte.
Ich vertraue den beteiligten Organisationen nicht so weit, als dass ich es für unrealistisch halte, dass bei jedem anderen Modell als dem zur Zeit gültigen ein Organhandel gegen den Willen des Spenders eintritt. Dazu ist damit viel zu viel Geld verbunden. Weiter bin ich gegen jede zusätzliche zentrale Datenerfassung für uns Bundesbürger. Denn diese Datenbänke würden ebenfalls vor Missbrauch nicht sicher sein. Ebenso wie ein Zwangseintrag in Ausweis oder Führerschein zu Benachteiligungen für Verweigerer führen kann.
Oft genug wurde uns von Seiten der Politik gesagt, dass bestimmte gesetzliche Regelungen zu keinem Missbrauch führen würden. Das stimmt de facto nicht für die Lockerung der Abtreibungsregelung. Bei der hohen Anzahl der jährlich durchgeführten Abtreibung kann es nicht sein, dass dies alles Notfälle sein sollten.
In den Niederlanden ist zu beobachten, dass die Lockerung in der Euthanasiefrage bereits zu fragwürdigen Entscheidungen und damit zur Tötung von Menschen geführt hat. Etcpp.
Zudem gibt es immer noch Diskussionen darum, wann ein Mensch tatsächlich als tot zu gelten hat. Man geht im Moment vom Hirntod aus, welches aber lediglich auf der Annahme beruht, dass der Mensch bei nicht mehr (oder kaum noch) messbarer Hirntätigkeit tatsächlich tot ist. Aber ist er dann auch tatsächlich tot? Kann uns die Messung von Hirntätigkeiten tatsächlich so zuverlässige Auskunft darüber geben?
Vom Glauben her ergeben sich auch Widersprüche. So sind Vertreter der Kirchen durchaus Befürworter der Organspende. evangelisch.de:
„Präses Schneider: „Gott braucht meine alten Organe nicht“ …
Hermann Barth, der ehemalige Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), war bis 2010 Mitglied im Ethikrat. Er sagte, mit der Organspende könne über den Tod hinaus Nächstenliebe geübt werden. Die persönliche Entscheidung eines jeden Menschen müsse aber geachtet werden, niemand dürfe bedrängt werden. Die Widerspruchslösung schränke das Selbstbestimmungsrecht nicht ein.
Nach Ansicht des bayerischen Landesbischofs Johannes Friedrich sollte jeder Bürger mindestens einmal im Leben gefragt werden, „ob er oder sie zur Organspende bereit ist.“ Er sprach sich damit für die Entscheidungslösung aus. Der Bischof äußerte sich am Dienstagabend in München beim Medienempfang seiner Landeskirche. Er sagte laut vorab verbreitetem Redetext, es dürfe keine negativen Konsequenzen haben, „wenn sich jemand nicht entscheidet oder gegen eine Organspende ausspricht.“ Nachdrücklich wandte Friedrich sich gegen die Widerspruchslösung. Ein fehlender Widerspruch dürfe nicht als Einverständnis zur Organspende gewertet werden, sagte der Bischof.
Der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Nikolaus Schneider, ruft Christen dazu auf, sich einen Organspendeausweis zuzulegen. „Ich glaube, dass Gott meine alten Organe nicht braucht, wenn er mir nach dem Tod ein neues Leben schenkt“, sagte der 62-Jährige. Schneider selbst besitzt einen solchen Ausweis. Er sagte weiter: „Ich kann nur sehr ermutigen, sich die Frage, ob Sie spenden würden oder nicht, ernsthaft zu stellen und zu beantworten.“….“
Dieselben Kirchen haben aber auch Bedenken bei der Zunahme der Feuerbestattung und diese war lange Zeit durch die Kirchen verboten. Auch heute noch gibt es unter Christen die Auffassung, dass der tote Körper möglichst vollständig begraben werden solle, damit der Gläubige bei der Auferstehung vom Tode zum Leben auferstehen könne. Ich halte diese Auffassung für Unsinn und für einen starken Hang zum Aberglauben. Es gibt genügend Gründe die darauf hinweisen, dass Gott für die Auferstehung keiner Körperreste bedarf. Daher ist dies für mich eigentlich auch keine Grundlage für diese Diskussion um Organspende.
Aber ist es für Christen so leicht von der einen Haltung zur fast gegensätzlichen Haltung zu kommen?
Und ab wann gilt ein Mensch nach Auffassung der Kirchen / der Bibel als tot?
Wie wollen die Kirchen einen Missbrauch im Organhandel verhindern? Haben sie es geschafft den Missbrauch bei Abtreibungen zu verhindern?
Meine Bedenken fokussieren sich auf den Menschen im Todeskampf. Und darauf, dass Menschen mit allem versuchen Geld zu machen, wo es sich nur anbietet. Was meinen eigenen Tod betrifft, so vertraue ich Gott vollkommen. Ich werde bei IHM sein, selbst dann wenn ich getötet werde. Aber den Menschen vertraue ich nicht so weit und bin daher dafür, dass die momentane Lösung bei der Zustimmung zur Organspende beibehalten und besser ausgebaut werden sollte. Solange noch etliche freiwillige Organspender allein deshalb nicht als solche verwendet werden, weil sie schlicht nicht gemeldet werden, gibt es keinen vernünftigen Grund nun ein ganzes Volk zunächst als Organspender einzuordnen.
Wie man z.B. im Fokus nachlesen kann:
Die Gesundheitsminister der Länder haben ihren Streit über die Organspende beigelegt. Sie sprachen sich einstimmig für die sogenannte Entscheidungslösung aus….
Die von vier Ländern favorisierte Widerspruchslösung, bei der jeder als Organspender infrage kommt, wenn er dem zuvor nicht widersprochen hat, fand bei den Länderressortchefs keine Zustimmung. Ein solcher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht gehe der Mehrheit zu weit…