Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Instanz entschieden, dass das Urteil, welches Kreuze in Klassenzimmern von Schulen verboten hat, aufgehoben ist.
Wie hier zu lesen ist, entschied die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mehrheitlich, mit 15 von 17 Stimmen, dass christliche Kreuze in Klassenzimmern keine Grundrechte verletzen – weder das Recht auf Bildung, noch das Recht auf Religionsfreiheit.
Zitat:
„Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt in den Beurteilungsspielraum des Staates.“ …
Es ist eine Kehrtwende, die Richter widersprechen damit einer Entscheidung vom November 2009.
Damals hatten die sieben Richter der kleinen Kammer noch geurteilt: Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schüler. Es nehme zudem Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen, und sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Jetzt entschied die Große Kammer, der Staat müsse zwar bei der Gestaltung des schulischen Umfelds auch die weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern achten. Es lasse sich aber nicht beweisen, „ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat“. Zudem billigen die Richter dem Staat einen Beurteilungsspielraum zu, wenn es um den Stellenwert der Religion geht, sofern es zu „keiner Form der Indoktrinierung“ komme. „Das Kreuz kann bleiben“ weiterlesen