Das Landesgericht Köln hat ein sehr bedenkliches Urteil zu Urheberrechtsangaben von Bildern im Internet und diesbezüglichen Abmahnungen gefällt. Die kann man z.B. hier bei Heise nachlesen.
Zitat:
Eine Entscheidung des Landgerichts Köln sorgt für Verunsicherung: In der Entscheidung fordert eine Zivilkammer Urheberrechtshinweise in einer JPG-Datei selbst unterzubringen, da das Bild über das Browser-Kontextmenü auch separat angezeigt werden könne….
Durch die Anforderungen, die die 14. Zivilkammer an Bildverwender stellt, sehen viele Juristen ein unkalkulierbares Risiko, wenn Nutzer online die Bilder Dritter verwenden: Von einem beklagten Unternehmen fordert es, Urheberrechtshinweise in einer JPG-Datei selbst unterzubringen….
Die beklagte Firma hatte das Bild auf ihrer Website zur Illustration eines Artikels verwendet und dort gemäß Lizenzbedingungen Urheber und Quelle vermerkt. Dennoch wurde sie vom Urheber abgemahnt. Der Hobbyfotograf meint, auf einer Übersichtsseite sei zwar sein Foto zu sehen, der Urhebervermerk habe hier aber gefehlt.
Später erweiterte der Kläger die Begründung dahingehend, dass bei Ansicht des Direktlinks des Bildes (Rechtsklick – Grafik anzeigen) keine Urheberangaben zu finden seien. Somit müssten eigentlich in allen Bilder im Internet die Urheberangabe im Bild selbst eingearbeitet sein. Das LG-Köln gab dem Kläger damit Recht und somit wurde die Abmahnung wirksam. Zwar verweist das LG-Köln auf die speziellen AGBs der Bilderdatenbank Pixelio, aus der das besagte Bild stammt. Letztlich würde dieses Urteil, wenn es so bestehen bleibt und rechtswirksam wird, eigentlich alle Bilder im Internet betreffen, die von Dritten übernommen wurden.
Die Betreiber von Pixelio.de werden in Kürze eine Stellungnahme zu dem Fall veröffentlichen und prüfen zZt, ob sie weiter rechtlich gegen das Urteil angehen werden. Diese ist jetzt hier zu finden.
Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil in einer nächsten Instanz in seiner Absurdität erkannt und damit aufgehoben wird. Ansonsten werden alle Internetuser demnächst eine Abmahnwelle erwarten dürfen. Meiner Meinung nach, hat eine solche Handhabung der Gesetze mit Recht nichts mehr zu tun. Ganz klar geht es hier um Abzocke und nicht um Recht. Wenn das nun geltendes Recht werden soll, wir das Internet demnächst so gut wie ohne Bilder auskommen müssen.
Also liebe Leser meines Blogs: prüft genau, ob die Urheberangaben bei von euch verwendeten Bildern von Dritten auch gut gesetzt sind.
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Update 06.02.14
Wie hier zu lesen ist, wird gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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Update 15.08.2014
Wie hier zu lesen ist, wurde das Urteil vom OLG Köln aufgehoben! Das ist absolut vernünftig und begrüßenswert.
Ich übernehm die immer aus den wikimedia commons, grad um solchen Unfug zu vermeiden.
Allerdings bietet das Urteil die Möglichkeit, zu etwas vernünftigem weiterzudenken: Wenn der Urheber einen Hinweis will, dann soll er den eben selbst in der jpeg Datei eintragen. Wenn den dann jemand entfernt, dann seh ich auch nicht, wieso der nicht belangt werden soll.
Ansonsten bin ich dafür, Abmahnungen unter Strafe zu stellen. Ist doch eh nur Geldmacherei…
Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, ist es letztlich egal, von wo man Bilder nimmt. Denn selbst bei den Commens sind Urheberangaben Pflicht.
Die Konsequenz, die du aufzeigst, hätte die einzige logische Reaktion des Richters sein sollen – eben dem Ersteller des Bildes dann dazu verpflichten die Urheberangaben in das Bild einzuarbeiten. Das zeigt, wie Hanebüchen dieses Urteil eigentlich ist.
Ich verlink ja nur zu den Commons. Also werden die vor Gericht zitiert. 😉
Ich habe mir mal deinen Block diesbezüglich angesehen. Du setzt die Urheberbezeichnung bei den Bildern, die ich gesehen habe, in das sogen. „Mouseover“ – so dass die erst sichtbar werden, wenn man den Mousezeiger über das Bild bewegt. Das habe ich auch gemacht und habe teuer lernen müssen, dass das nicht reicht. Denn zB bei Tablets oder Smartfones gibt es keinen Mouseover! Sprich: deine Urheberangaben sind dort nicht sichtbar und damit für solche, die das rechtsrelevant so sehen wollen, auch nicht vorhanden. 🙁
Danke für den Hinweis, hab meinen Blog jetzt mal durchgeforstet. Was jetzt noch keinen Hinweis hat ist PD. Oder ich hab dem nen Hinweis verpaßt… Aber manchmal bin ich mir auch nicht ganz sicher, welche Form so ein Hinweis genau haben muß…
Ich habe jetzt auf die Schnelle zwar keine Veränderung gefunden, aber du machst das schon 🙂
Leider ist zu beobachten, dass auch viele unserer christlichen Bloggerkollegen sehre nachlässig bis zur völligen Unterlassung mit den Urheberrechtsangaben umgehen 🙁
Wie man das machen muss, wird hier genau beschrieben: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung?uselang=de
Kann man es ihnen verdenken? Viele wollen eine Botschaft vermitteln und haben es nicht so mit den Details, gerade den rechtlichen. Vieles ist da für den gesunden Menschenverstand auch nicht nachvollziehbar, aber das Vertrauen in die hohe Politik hab ich schon lange verloren…
Das Problem ist, dass es Anwälte gibt, die ihr Geld damit verdienen sowas abzumahnen 🙁
Es gibt sehr viele gute Gründe ALLE Bilder selbst zu erstellen oder die Rechte in Vertretung von Geschäfts- bzw. Werbe-Partnern wahr zu nehmen bzw. erforderliche Rechte explizit zu erwerben!
1. Generell haben die fraglichen Richter bewiesen, daß sie NULL Ahnung von Netz und Bildern haben.
Ganz viele Juristen, die die Technik nicht verstehen sind übrgens ernsthaft, der Ansicht, daß kein technisches Verständnis notwendig ist um juristisch über technik-lastige Streitfragen zu entscheiden.
Im Gegensatz zu diesen schlecht informierten Juristen sieht die Realiät vollkommen anders aus. Es ist nicht möglich juristisch sinnvoll über Fragen zu entscheiden an denen zunehmend technische Vorgänge beiteiligt sind ohne diese – wenigstens in den Grundzügen – zu verstehen.
2. Ist es eine Unverschämtheit des Bildautors das Bild einerseits frei zu geben und dann mit einem teuren Verfahren Pixelio und seine (speziellen) Nutzer abzuzocken!
Wenn der Photograph darauf besteht, daß das Bild seinen Namen bzw. seine Autorenschaft trägt, dann hätte er das in den EXIF-Daten hinterlegen müssen. Aber selbst das wäre dem Gericht und Anwalt der Kläger ja nicht genug gewesen weil diese Information nicht automatisch überall sofort sichtbar ist.
Lösungsansatz für die Zukunft:
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Dieser Streit könnte darauf hinauslaufen, daß in Zukunft alle Bilder einen Autoren-/Copyright-Vermerk tragen müssen, der zwingend durch den Photograpen anzubringen ist.
Wer diesen nicht anbringt verzichtet dann selbstredend auf seine Rechte 🙁 und die Richter solcher Urteile auf ihr Gehalt! damit man sie nicht wegen dem Unfug verklagt, den sie da verzapft haben!
Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berufung-gegen-Urteil-zu-Urheberrechtshinweis-in-Bilddatei-angekuendigt-2107053.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom