Das Landesgericht Köln hat ein sehr bedenkliches Urteil zu Urheberrechtsangaben von Bildern im Internet und diesbezüglichen Abmahnungen gefällt. Die kann man z.B. hier bei Heise nachlesen.
Zitat:
Eine Entscheidung des Landgerichts Köln sorgt für Verunsicherung: In der Entscheidung fordert eine Zivilkammer Urheberrechtshinweise in einer JPG-Datei selbst unterzubringen, da das Bild über das Browser-Kontextmenü auch separat angezeigt werden könne….
Durch die Anforderungen, die die 14. Zivilkammer an Bildverwender stellt, sehen viele Juristen ein unkalkulierbares Risiko, wenn Nutzer online die Bilder Dritter verwenden: Von einem beklagten Unternehmen fordert es, Urheberrechtshinweise in einer JPG-Datei selbst unterzubringen….
Die beklagte Firma hatte das Bild auf ihrer Website zur Illustration eines Artikels verwendet und dort gemäß Lizenzbedingungen Urheber und Quelle vermerkt. Dennoch wurde sie vom Urheber abgemahnt. Der Hobbyfotograf meint, auf einer Übersichtsseite sei zwar sein Foto zu sehen, der Urhebervermerk habe hier aber gefehlt. „Bedenkliches Urteil zu Bildurheberrechten / Update“ weiterlesen