Sterbehilfe – wie sie auch abläuft

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© by Charly Lücker

Zur Zeit ist das Thema Organspende in allen Medien. Krankenkassen versenden via Pressebeilagen Organspendeausweise und es wird reichlich moralischer Druck erzeugt, damit möglichst viele deutsche Mitbürger zum Organspender werden. Weniger wird zur Zeit das Thema Euthanasie Sterbehilfe diskutiert – wiewohl diese in diversen europäischen Ländern praktiziert wird.

Beides hat miteinander nichts zu tun, möchte man hier einwerfen. Tatsächlich nicht?

Via Theoblog wurde ich auf einen Artikel auf Zeit.de vom 20.10.2011 aufmerksam, der von einem Fall in Belgien berichtet, wo beides miteinander verbunden wurde. Ein Fall von Euthanasie Sterbehilfe der im hohen Maße fragwürdig ist und so manche Erklärungen der Verantwortlichen in Frage stellt.

Es ist der Fall von einer 43-jährigen Frau aus Belgien, die gerade mal gut 14 Monate nach einem schweren Schlaganfall auf ihr Verlangen getötet wurde und der unmittelbar danach (nach dem diagnostizierten Herzstillstand – nicht etwa Hirntod!) vier Organe entnommen wurden. Nach Ansicht von Experten viel zu früh um eine Depression auszuschließen, die sich eventuell noch hätte lindern können oder sich ganz gelegt haben könnte.

Hier der ganze Artikel auf Zeit.de

In meinem Artikel über die Bundestagsdiskussion über die Organspende in Deutschland habe ich geschrieben, dass ich dem System nicht vertraue. Zudem habe ich starke Zweifel an der Ethik von Euthanasie und bin überzeugt, dass auch diese sehr bald so missbraucht wird, wie die Erlaubnis von Abtreibungen in bestimmten „Ausnahmefällen“. Ich bin absolut gegen jegliches aktives Töten von Menschen – auch auf ihr eigenes Verlangen hin. Anders denke ich über passive Sterbehilfe – was aber niemals pauschal beantwortet werden kann, sondern in jedem einzelnen Fall neu bewertet werden muss.

Dieser Fall aus Belgien, der seit 2005 geflissentlich aus den populären Medien herausgehalten wurde, bestätigt meine Befürchtungen. Bedenkt man, dass dies in 2005 geschehen ist, fragt man sich unwillkürlich, wieviele ähnliche Fälle es bereits seitdem gegeben haben mag.
Da offensichtlich der Mensch bereit ist jede Grenze zu übertreten, wenn man ihm eine Tür dazu öffnet, sind strikte Grenzen, Verbote und Strafverfolgung angesagt. Nicht etwa so in Belgien.
Zitat aus dem Artikel:
Eigentlich müsste es eine Kontrolle gegen Missbrauch geben. Jeder Sterbehilfefall in Belgien muss einer Kommission aus Ärzten, Krankenschwestern, Psychologen und Juristen gemeldet werden, damit diese überprüfen kann, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Doch nur jeder zweite Fall von geschätzt 1.040 Fällen im Jahr 2007 wird der Kommission überhaupt bekannt, so eine Untersuchung im Landesteil Flandern, die im angesehenen British Medical Journal veröffentlicht wurde. Und bei 17 Prozent der gemeldeten Tötungen fehlt sogar die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Die Kommission könnte zweifelhafte Fälle zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Sie hat es nach Auskunft ihres Vorsitzenden in neun Jahren nicht ein einziges Mal getan.

In dem Artikel wird auch beschrieben, wie die Suche nach den drei befürwortenden Ärzten von statten ging. Ganz nach dem Motto: wenn wir nur lange genug suchen, werden wir auch genügend finden – egal wieviele vorher die Zustimmung zur Euthanasie abgelehnt haben. Wer also bestimmte Bestimmungen erfüllen will, schafft das auch. Wenn nicht, „hilft“ man auch solchen „Sterbewilligen“ auch dann, wenn nicht alle Bestimmungen erfüllt werden (siehe Zitat).

Bei allen ehrlichen und ethisch bemühten Menschen, die an der Diskussion um Organspende und Euthanasie beteiligt sind, kann man nicht umhin auch sehen zu müssen, dass damit sehr schnell ideologische und auch kommerzielle Ziele verfolgt werden. Solange das nicht strikt verhindert wird, kann und will ich beidem nicht zustimmen und kann nur davor warnen.

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4 Gedanken zu „Sterbehilfe – wie sie auch abläuft“

  1. Ich trage einen OrganspendeAusweis in meinem geldbeutel mit mir herum den ich demnächst mal wieder erneuern muß …

    Ich sage mir ganz einfach: Wenn es mich „verreißt“ dürfen Andere noch von meinem Tod profitieren.
    Ich sage das wohlwissend, daß es immer „Geschäftsleute“ geben wird, die versuchen soetwas zum Geldverdienen zu mißbrauchen und daß in kritischen Situationen oder unter Druck Niemand garantieren kann, daß nicht ein Arzt den Tod bewußt schneller eintreten läßt …

    Ich bin – wie Du – für ganz klare Regeln und Bestimmungen, die auch konsequent überprüft werden. Diese Prüfung kann bei der Organspende meist nachträglich erfolfen, bei der Sterbehilfe muß sie aber zwingend davor durchgeführt worden sein – und zwar in JEDEM Einzelfall.

    Lasche Regeln ohne nennenswete Kontrollen wie in Belgien sind eigentlich sogar ein systematsicher Verstoß des Gesetzgebers gegen die Menschenrechte und müßte zur Anklage und Verurteilung aller beteiligten Politiker führen!

    1. Woher wissen wir den, ob ein Organspenderausweis in unserer Brieftasche nicht von skrupellosen „Ärzten“ als Freibrief zur frühzeitigen „sozialverträglichen Frühverwendung“ unserer Organe veranlasst und wir noch lebend ausgenommen werden?
      Immerhin führt der Artikel auch aus, dass ein Herz nur verwendet werden kann, wenn es noch schlagend dem Körper entnommen wird!

      Wann ist es so weit, dass entsprechende Systemvertreter zur allgemeinen „Erkenntnis“ kommen, dass Demente oder an Alzheimer Erkrankte ohne Angehörige unbedingt derart unter ihren Lebensumständen leiden, dass man ihnen auf jeden Fall aus ihrem „Leiden“ befreien müsse ….. und gleich mal ein paar Organe entnehmen kann?

  2. Organverpflanzung wird in der Nachsorge immer von einer Vielzahl von Medikamenten begleitet. Jeder Mensch hat einen einzigartigen Genetischen Code, so das 2 Menschen im besten Fall nur annährend gleich sind.
    Nicht alles was machbar ist ist gut.

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