sozialverträgliches Ableben – Euthanasie statt Therapie

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Todesspritze
© public domain / Reimund Bertrams by pixabay

In Belgien wurde einem Sexualstraftäter, der nun bereits seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt und keine Aussicht darauf hat, wieder entlassen zu werden, durch ein Bundesberufungsgericht gestattet, eine sogenannte „Sterbehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung sorgt erneut für Diskussionen rund um das Thema Sterbehilfe.
In Belgien wurde vor kurzer Zeit auch die „Sterbehilfe“ an Minderjährigen erlaubt. Damit ist Belgien internationaler Vorreiter im Bereich Euthanasie.

Schaut man sich diesen Fall des Sexualstraftäters genauer an, fällt schnell auf, wie exemplarisch dieser für die Verlogenheit im Bereich der Befürwortung der Euthanasie ist. Dies wird aus der Begründung des Sexualstraftäters für sein Anliegen deutlich: Tatsächlich kommt sein Wunsch zu sterben nicht aus dem Hintergrund einer schweren psychischen oder einer schweren körperlichen Erkrankung. Er möchte sterben, weil ihm seit nunmehr 30 Jahren vom Staat Belgien jegliche Psychotherapie verweigert wird. Das hat zur Folge, dass er ohne jede Perspektive in seiner Zelle seinen sexuellen Wahnvorstellungen ausgesetzt ist.
Wir in Deutschland können auf ein deutlich besser funktionierendes Strafsystem schauen, wo es solche Therapien gibt – auch für Straftäter in Sicherheitsverwahrung. Das Angebot solcher Therapien hat nicht nur den Sinn, u.a. Sexualstraftäter gegebenenfalls wieder für ein Leben ohne Gefahr für die Gesellschaft und für sich selbst außerhalb der Gefangenschaft zu ermöglichen. Diese Therapien helfen auch dabei, dass die Straftäter ein Unrechtsempfinden für ihre Taten entwickeln, was durchaus im Sinne der Opfer sein sollte.

Belgien hat nur sehr wenige Therapieangebote für Straftäter und hat in der gesamten Zeit dieses Prozeßverlaufs „sozialverträgliches Ableben – Euthanasie statt Therapie“ weiterlesen

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