sozialverträgliches Ableben – Euthanasie statt Therapie

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Todesspritze
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In Belgien wurde einem Sexualstraftäter, der nun bereits seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt und keine Aussicht darauf hat, wieder entlassen zu werden, durch ein Bundesberufungsgericht gestattet, eine sogenannte „Sterbehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung sorgt erneut für Diskussionen rund um das Thema Sterbehilfe.
In Belgien wurde vor kurzer Zeit auch die „Sterbehilfe“ an Minderjährigen erlaubt. Damit ist Belgien internationaler Vorreiter im Bereich Euthanasie.

Schaut man sich diesen Fall des Sexualstraftäters genauer an, fällt schnell auf, wie exemplarisch dieser für die Verlogenheit im Bereich der Befürwortung der Euthanasie ist. Dies wird aus der Begründung des Sexualstraftäters für sein Anliegen deutlich: Tatsächlich kommt sein Wunsch zu sterben nicht aus dem Hintergrund einer schweren psychischen oder einer schweren körperlichen Erkrankung. Er möchte sterben, weil ihm seit nunmehr 30 Jahren vom Staat Belgien jegliche Psychotherapie verweigert wird. Das hat zur Folge, dass er ohne jede Perspektive in seiner Zelle seinen sexuellen Wahnvorstellungen ausgesetzt ist.
Wir in Deutschland können auf ein deutlich besser funktionierendes Strafsystem schauen, wo es solche Therapien gibt – auch für Straftäter in Sicherheitsverwahrung. Das Angebot solcher Therapien hat nicht nur den Sinn, u.a. Sexualstraftäter gegebenenfalls wieder für ein Leben ohne Gefahr für die Gesellschaft und für sich selbst außerhalb der Gefangenschaft zu ermöglichen. Diese Therapien helfen auch dabei, dass die Straftäter ein Unrechtsempfinden für ihre Taten entwickeln, was durchaus im Sinne der Opfer sein sollte.

Belgien hat nur sehr wenige Therapieangebote für Straftäter und hat in der gesamten Zeit dieses Prozeßverlaufs nicht aufgezeigt, das über eine Erweiterung der Therapieangebote nachgedacht wird. Offensichtlich herrscht der Gedanke bei den Verantwortlichen vor, dass es dem Staat es deutlich billiger kommt, wenn er inhaftierten Straftätern gestattet sich selbst, mittels ärztlichen Beistands, umzubringen. Hier wird sehr deutlich, dass diese Euthanasie wenig bis garnichts mit Gnade und Barmherzigkeit oder gar Humanität zu tun hat. Hinter der Haltung des Staats Belgien zeigt sich eine abstoßende Inhumanität und Lebensverachtung.
Demzufolge wird in der nun stattfindenden Diskussion um diesen Fall völlig zurecht der Vorwurf aufgebracht, dies sei eine Art „Todesstrafe auf Umwegen“. Genau so, wie es dem Staat Belgien hier deutlich billiger kommt, eine „Sterbehilfe“ zu gestatten, so ist die „Sterbehilfe“ auch für Alte und psychisch Kranke und jetzt auch für Minderjährige deutlich billiger für den Staat, als aufwendige Behandlungen und Therapien. Hat es hier in Deutschland einen Aufschrei der Empörung gegeben, als 1998 der Ärztekammerpräsident Karsten Vilma von einem „sozialverträglichen Frühableben“ sprach, so finden wir dies nun in Belgien durch Gerichte bestätigt und erlaubt als Rechtsanspruch und offensichtlich durch die Politik beabsichtigt vor.

Protest gegen die Erlaubnis zur Sterbehilfe in diesem Fall kommt in Belgien bezeichnenderweise nicht alleine aus verschiedenen Gruppen in Belgien, sondern auch von Angehörigen der Opfer dieses Sexualstraftäters. Deren Wunsch ist es, dass der Straftäter in Gefangenschaft sterben soll. Sein Suizid unter Inanspruchnahme der „Sterbehilfe“ wird auch als Flucht vor der Strafe betrachtet.
15 weitere Strafgefangenen sollen bis jetzt schon ebenfalls einen Antrag auf „Sterbehilfe“ gestellt haben. Wenn das sich exponentiell so weiterentwickeln sollte, würde der Staat Belgien unter zwei Problemen weniger stöhnen: Das eigentlich Therapieangebote vorhanden sein sollten, wenn man denn ein Rechtsstaat auf der Basis der Humanität sein will, und der Überbelegung belgischer Gefängnisse wird damit ein wenig entgegen gewirkt. Dann braucht Belgien keine Therapieplätze bilden und auch nicht über neue Gefängnisbauten nachdenken.

Die sogenannte „Sterbehilfe“ wird, wie es von rational denkenden Menschen immer erwartet wurde, mehr und mehr zur bitteren Farce. Das was unter dem Deckmantel Humanität daherkommt, zeigt immer deutlicher sein zutiefst inhumanes Gesicht.

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Hinweis: Irgendwelche Kommentare, die auf eine Befürwortung der Todesstrafe für Sexualtäter abzielen oder eine ähnliche Polemik verfolgen, werde ich hier nicht freigeben!

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3 Gedanken zu „sozialverträgliches Ableben – Euthanasie statt Therapie“

  1. http://www.idea.de/nachrichten/detail/menschenrechte/detail/niederlande-sterbehilfe-geraet-ausser-kontrolle-88164.html

    Niederlande: Sterbehilfe gerät außer Kontrolle

    Den Haag (idea) – In den Niederlanden gerät die aktive Sterbehilfe außer Kontrolle. Im vorigen Jahr haben Ärzte 4.829 Fälle gemeldet; das waren 15 Prozent mehr als 2012. Demenz wurde in 97 Fällen als Grund angegeben, das waren etwa doppelt so viele wie im Vorjahr. Diese Patienten befanden sich in der Regel in einem frühen Stadium der Erkrankung, als sie noch einwilligungsfähig waren. Die Zahl der psychisch Kranken, die durch eine Injektion auf eigenen Wunsch getötet wurden, verdreifachte sich auf 42. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Jahresstatistik der Regionalen Prüfungskommission für Sterbehilfe hervor. Die Hilfe zur Selbsttötung wurde meist von Hausärzten ausgeführt. Der Vorsitzende der niederländischen Regulierungsbehörde, Prof. Theo Boer (Groningen), erwartet, dass die Zahl der Sterbehilfefälle in diesem Jahr die Marke 6.000 erreicht oder überschreitet. In den Niederlanden wurde Euthanasie im Jahr 2001 unter strengen Auflagen legalisiert. Wie Boer jetzt sagte, haben er und einige Kollegen damals angenommen, dass die Kontrollmechanismen ausreichten. Doch sie hätten sich geirrt. Die Legalisierung habe auf eine schiefe Bahn geführt, wie die ansteigenden Zahlen zeigten. Boer ist Ethikprofessor an der Protestantischen Universität von Groningen.

    Euthanasie ist nicht zu kontrollieren

    Nach Ansicht des Vorsitzenden der Christlichen Mediziner-Vereinigung in Großbritannien, Peter Saunders (London), ist es unmöglich, die ärztlich unterstützte Tötung auf Verlangen wirksam zu regulieren. Das Beispiel der Niederlande zeige, dass „Euthanasie außer Kontrolle gerate“, sagte er der Zeitung Daily Mail. In der Vereinigung sind rund 4.000 Ärzte zusammengeschlossen. Ein ähnliche Entwicklung wie in den Niederlanden nimmt das Nachbarland Belgien, das die Sterbehilfe 2002 zugelassen hatte….

  2. http://aktuell.evangelisch.de/artikel/110170/muentefering-nicht-immer-neue-helden-der-selbsttoetung-feiern

    Müntefering: Nicht immer neue „Helden der Selbsttötung“ feiern
    Nach dem vermuteten Suizid des früheren MDR-Intendanten Udo Reiter appeliert Franz Müntefering, eine Selbsttötung nicht zu glorifizieren.

    Der frühere SPD-Vorsitzende und Sterbehilfe-Gegner Franz Müntefering hat sein tiefes Bedauern über den Tod des Journalisten Udo Reiter geäußert und zugleich dessen Argumentation für die Selbsttötung kritisiert. „Das kann nicht sein, dass immer die neuen Helden der Selbsttötung gefeiert werden“, sagte er am Samstagabend in der ZDF-Sendung „aspekte“ im Hinblick auf eine zu erwartende Berichterstattung über den Suizid des früheren MDR-Intendanten.

    Da hat Müntefering absolut recht!

  3. Heute wurde bekannt, dass der Straftäter in Belgien nun doch nicht euthanaisert wird. Zitat aus tagesschau.de:

    Belgischer Straftäter wird in Klinik behandelt Nun doch Therapie statt Sterbehilfe

    Stand: 06.01.2015 14:26 Uhr

    Ein belgischer Sexualstraftäter bekommt doch keine aktive Sterbehilfe. Stattdessen wird er aus dem Gefängnis in Brügge in ein psychiatrisches Behandlungszentrum verlegt, wie Belgiens Justizminister Koen Geens überraschend mitteilte. Zuvor hatte es heftige Diskussionen über die erwartete aktive Sterbehilfe gegeben, die der 51-jährige Straftäter selbst beantragt hatte.

    Justizminister Geens erklärte, die behandelnden Ärzte hätten die Prozedur zur Sterbehilfe nicht weiter verfolgt. In Belgien entscheiden der Patient und die Mediziner, nicht die Behörden, über den Schritt. „Die persönlichen Motive dieser Entscheidung fallen unter das Arztgeheimnis.“

    Der Straftäter soll zunächst in eine kürzlich eröffnete psychiatrische Einrichtung in Gent verlegt werden, wie Geens weiter mitteilte. Zugleich gebe es nach Absprache mit den Niederlanden eine „klare Perspektive“ für eine Verlegung in ein medizinisches Zentrum in den Niederlanden, das auf Langzeitaufenthalte spezialisiert ist…

    Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung „De Morgen“ war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant….

    Im September hatte er schließlich grünes Licht von den Behörden erhalten. Eine Behandlung in einer niederländischen Spezialklinik lehnten die Behörden ab, woraufhin sich der Häftling entschied, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

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