Der Papst im Bundestag?

Lesezeit: 2 Minuten
© Charly Lücker

Eine aufgeregte Diskussion hat die Ankündigung ausgelöst, dass dem Papst Benedikt als erstes Kirchenoberhaupt im Bundestag eine Redezeit angeboten würde. Diese sei im Rahmen seines Besuchs in Deutschland für den 22. September angesetzt.
Das ärgerte den SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Schwanitz, der einen Textentwurf mit der Bitte um Unterzeichnung an alle 146 Abgeordnete verschickt hatte. Er befürchtet Schlimmes:
„Die Rede sei mit dem „Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar“. Der Bundestag werde als „schmückendes Beiwerk missbraucht“, das Parlament sei aber kein Ort der „religiösen Missionierung“. Mit dem Papst trete zum ersten Mal ein Gast an das Rednerpult, der die „Mehrheit der Deutschen für verdammungswürdig hält“, schreibt Schwanitz, der auch Sprecher der Arbeitsgruppe „Laizisten in der SPD“ ist.“ (Quelle RP-Online)

Natürlich stehen verschiedenste Politiker dagegen auf und halten eine solche Meinung für einen Affront und einen Eklat. Wobei klar ist, dass ein solcher Antrag von Seiten der laizistischen Front nicht unerwartet sein sollte. Es stellt sich dennoch die Frage, ob es wirklich als so selbstverständlich angesehen werden darf, dass das Oberhaupt des Vatikanstaats – den als solcher tritt der Papst in diesem Rahmen auf – im Bundestag eine Rede halten sollte. Dem Dalai Lama wurde zum Beispiel diese Ehre nicht zuteil. Allein sein Besuch im Bundestag 2008 hatte schon Wellen geschlagen.

Ich selbst habe es als Nichtkatholik und dennoch Christ auch nicht so mit dem Papst. Ich erwarte demzufolge auch nichts wirklich Weltbewegendes von einer solchen Rede. Ich sehe es eher aus der Warte, dass ich den Staat Vatikan als einen solchen nicht so wichtig empfinde – was andere sicherlich anderes sehen. Ich glaube auch nicht, dass der Papst sein politisches Amt von seinem religiösen Amt zu trennen vermag.
Nun ist es mir relativ egal, ob der Papst im Bundestag spricht. Nicht so egal wäre es mir zum Beispiel beim Dalai Lama und ich frage mich, wer denn noch so alles folgen soll? Im Gegenzug der Neo-Atheisten-Papst Richard Dawkins etwa? Oder ein Führer anderer Religionen?
Demzufolge bin ich also eigentlich auch dagegen, dass dem Papst Redezeit im Bundestag angeboten wird. Warum gerade dort? Gibt es in Berlin sonst keine Lokalität, wo er reden könnte?

Was meinen Sie, verehrter Leser?
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Hier die Fortsetzung

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3 Gedanken zu „Der Papst im Bundestag?“

  1. Ich wäge gerne ab.
    Auf der einen Seite:
    Was soll’s? Unwichtiger als viele andere Reden dort, kann’s nicht werden. Es wird wahrscheinlich nicht viel bewegen. Kennen wir ja von unseren Predigten… es sei denn, der Papst würde mit Power Point und Bibliodrama arbeiten… 🙂
    Auf der anderen Seite:
    Vertreter anderer Staaten haben als Redner im Bundestag nichts zu suchen. Der Bundestag wurde vom Volk gewählt und damit ist dann auch klar, wer da was zu reden hat – das sind dann garantiert keine anderen Staatsoberhäupter.

  2. Ich habe hier bereits mehrere Kommentare auf diesen Beitrag gehabt, die das Niveau: „Papst der Antichrist, Hure Babylon“ etcpp. bedienten. Um es klar zu sagen: Ich möchte auf meinem Blog Diskussionen auf solch niedrigem Niveau nicht haben. Daher schalte ich solche Kommentare auch nicht frei.
    Es gibt genügend Argumentationen im Für und Wider dieses Themas, die sachlich diskutiert werden können. Halten wir uns besser daran.

  3. Auf der Seite vom Bundestag selbst finde ich folgendes zu Gastrednern:

    Das Rederecht im Deutschen Bundestag ist auf einen ausgewählten Personenkreis beschränkt. So haben selbstverständlich die Abgeordneten des Bundestages ein Rederecht, aber auch die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten. Der Wehrbeauftragte des Bundestages unterliegt der Redepflicht auf besonderes Verlangen.

    Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern Rederecht zu gewähren. Es gab bisher seltene Ausnahmefälle, in denen Nichtparlamentarier oder Privilegierte im Plenarsaal des Bundestages gesprochen haben. Dies waren vor allem ausländische Gäste und Redner zum Gedenken an den 17. Juni beziehungsweise zu besonderen Gedenksitzungen (zum Beispiel. 27. Januar) und Feierakten.

    Um dem Protokoll gerecht zu werden, wurden die Reden außerhalb einer regulären Plenarsitzung oder außerhalb der Tagesordnung gehalten. Der Bundestag hat für entsprechende Ansprachen entweder seine Sitzung oder seine Beratungen (gegebenenfalls stillschweigend) unterbrochen. Mitunter handelte es sich um eine eigens zu diesem Zweck einberufene Sitzung des Bundestages.

    Es folgt eine Auflistung der bisherigen Gastredner.

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