Diskussion um Werbung für Abtreibung und die Fakten

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© Publik Domian

Zur Zeit gibt es eine sehr kontroverse Diskussion um den Paragraf 219a StGB, der die Werbung für Abtreibung behandelt. Zu dem Thema Abtreibung an sich gibt es viel zu sagen. Das muss ich hier nicht anführen, da dies ja alles breit diskutiert wird.

Was ich hier aber anführen will, ist die auffällige Verlogenheit der Diskussion, insbesondere von der Seite, die diesen Paragraphen ändern oder sogar abschaffen will.
Dort wird immer wieder behauptet, es gäbe im Internet, außerhalb der Homepages der Ärzte selbst, keine Informationen über Abtreibung. Das ist schlichtweg gelogen! Eine einfache Googlesuche mit den Stichworten „Abtreibung Information“ ergibt bereits 268 000 Treffer! Darunter sind diverse seriöse Seiten – auch von Abtreibungsbefürwortern – die ausführliche Informationen zum Thema bereitstellen.

Des weiteren ist Information von Werbung durchaus leicht zu unterscheiden. Eine Information ist dann bereits dann als Werbung zu verstehen, wenn der Informierende selbst durch die Bereitstellung der Information eine Förderung des eigenen Geschäftsbereichs erlangt. Spätestens wenn in der Information selbst sprachlich ein Rückbezug auf die Dienste des Informierenden genommen wird, ist es Werbung. Also ein einfaches „Bei uns…“ oder „Wir achten besonders…“ oder ähnliches im Informationstext macht aus einer Information eine Werbung.

Tatsächlich verhindert dieser Paragraph, dass man eine zentrale deutsche Seite im Netz finden kann, die möglichst viele Adressen von Ärzten in Deutschland auflistet, die Abtreibungen durchführen. Nichts desto Trotz findet sich bei einer Googlesuche als eine der ersten Treffer eine österreichische Seite, die eine Datenbank anbietet, in der man gezielt regional nach solchen Ärzten auch in Deutschland suchen kann. Eine Probesuche in meiner Region ergab eine lange Liste von Adressen.
Ich bezweifle, das eine Suche nach einem solchen Arzt vor Ort tatsächlich schwer ist. Womöglich in irgendwelchen ländlichen Gegenden. Aber wenn man einen größeren Umkreis (evtl. ab 20 km) einbezieht, sollte es wieder sehr leicht sein.
Ergo: Auch dieses Argument ist schlicht erlogen.

Bleibt zu überlegen, ob dieser Paragraph tatsächlich einen Sinn ergibt. Das Ergebnis der Überlegung wird hier maßgeblich von der Grundeinstellung des Nachdenkenden bestimmt. Wer für einen leichten Zugang zu Abtreibungen ist, wird ihn hinderlich finden. Wer für den max. Schutz des werdenden Lebens ist, wird ihn dagegen gut finden.
Die eigentliche Frage, ist aber nicht, was Einzelne darüber denken, sondern welche Grundeinstellung unser Staat dazu einnimmt. Der ist bisher noch für den Schutz auch werdenden Lebens. Ergo ergibt dieser Paragraph absolut Sinn. Insbesondere da man mit Leichtigkeit zu allen Informationen Zugang findet.

Fazit: Wieder einmal findet eine heftige Diskussion in unserer Gesellschaft statt, die bei der nüchternen Betrachtung allein der Fakten komplett überflüssig ist. Solche Diskussionen um Halbwahrheiten sind lediglich dazu geeignet eine Gesellschaft zu spalten und Betroffene zu verunsichern.
Statt der Verbreitung von Halbwahrheiten und offenen Lügen, sollten sich insbesondere Politiker und Medienmacher auf Fakten konzentrieren. Populistisch angefeuerte Gesinnungsdiskussionen haben wir bereits zum Erbrechen oft in unserer Gesellschaft. Es wird Zeit wieder zur Seriosität zurück zu finden.

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Ein Gedanke zu „Diskussion um Werbung für Abtreibung und die Fakten“

  1. Das witzige ist ja, dass man bei vielen anderen Themen genau von deselben Leuten die gegenteiligen Forderungen hört.

    In der Finanzkrise war z.B. ein Vorschlag, wie zukünftig Fehlberatungen vermieden werden sollen, dass der Anbieter der Leistung nicht gleichzeitig auch die Beratung durchführen darf. Bei Zigaretten wird Werbung seit langem eingeschränkt,…

    Im übrigen besteht die Verlogenheit in einer klaren Verdrehung der Fakten unserer Rechtslage.
    Die Werbung erlauben wollen, gehen implizit irgendwo davon aus, dass es ein Grundrecht auf Abtreibung gebe, dem das Werbeverbot entgegensteht.
    Die Rechtslage in Deutschland ist aber genau umgekehrt. Es gibt ein Grundrecht auf Leben, zu dessen Schutz der Staat vom BVerfG beauftragt wurde. Und die Abweichung davon ist eine Ausnahme. Kurzum Abtreibung ist auch in den 12 Wochen, in denen sie straffrei bleibt, illegal. Und Werbung für illegale Handlungen/die Anstiftung zum Rechtsbruch ist logischerweise verboten.

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