Heute ploppt die Meldung auf, dass Schleswig-Holstein das Bestattungsrecht reformieren will. Die Nordkirche hat zu dem Gesetzentwurf Stellung bezogen, welche ich so bizarr finde, dass ich dazu einfach einen Kommentar abgeben möchte.
(Zitate aus der Quelle)
Der Gesetzentwurf sieht als Alternative zur Urnenbeisetzung das Verstreuen der Asche Verstorbener auf Friedhofsflächen vor. Hier müsse der Gesetzgeber genauer regeln, dass beim Ausbringen der Asche ein Verwehen sowie später Wasser- und Winderosionen weitgehend verhindert werden, fordert Teifke. Dies sei sowohl aus Gründen der Pietät als auch der Hygiene geboten, betonte der Landeskirchliche Beauftragte in seiner Stellungnahme.
Also die ethischen Gründe lasse ich gerne stehen. Aber hygienische Gründe? Bei einer selbstverständlich sterilen Asche? „Nordkirche rät bei Beerdigungen von Verstreuen der Asche ab“ weiterlesen