
Man wird leicht als Spinner betrachtet, wenn man in solchen Fragen, wie der Erlaubnis zur Sterbehilfe darauf hinweist, dass solches von politischer Seite immer zunächst unter „strengsten Grenzen“ gestattet wird. Es dauert dann aber nicht lange, bis es diese Grenzen nur noch auf dem Papier gibt. Als damals gewarnt wurde, dass die Erlaubnis zur Abtreibung dazu führen könnte, dass diese zu einer „alternativen Verhütungsmethode“ verkommen könnte, wurde man ausgelacht und als völlig unrealistisch abgetan. Und doch, die Zahlen der jährlichen (gemeldeten) Abtreibungen sprechen hier eine deutliche Sprache – wenn man bereit ist, sie denn auch zu verstehen.
Nun sind die Niederlande in ihrer Freiheit der Sterbehilfe einen deutlichen Schritt nach vorne gegangen: Ein Gericht in Arnheim hob in einem Berufungsurteil eine vorherige Verurteilung eines Mannes auf, der bei seiner 99-jährigen Mutter Sterbehilfe ausübte. (siehe zB diesen Bericht) Im Vorfeld hatten Ärzte die Sterbehilfe bei der Mutter abgelehnt, weil sie keine der notwendigen Voraussetzungen erfüllte. Sie war weder todkrank, „Niederlande: Sterbehilfe durch Jedermann?“ weiterlesen



