Niederlande: Sterbehilfe durch Jedermann?

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Pillen
© Jetti Kuhlemann / pixelio.de

Man wird leicht als Spinner betrachtet, wenn man in solchen Fragen, wie der Erlaubnis zur Sterbehilfe darauf hinweist, dass solches von politischer Seite immer zunächst unter „strengsten Grenzen“ gestattet wird. Es dauert dann aber nicht lange, bis es diese Grenzen nur noch auf dem Papier gibt. Als damals gewarnt wurde, dass die Erlaubnis zur Abtreibung dazu führen könnte, dass diese zu einer „alternativen Verhütungsmethode“ verkommen könnte, wurde man ausgelacht und als völlig unrealistisch abgetan. Und doch, die Zahlen der jährlichen (gemeldeten) Abtreibungen sprechen hier eine deutliche Sprache – wenn man bereit ist, sie denn auch zu verstehen.

Nun sind die Niederlande in ihrer Freiheit der Sterbehilfe einen deutlichen Schritt nach vorne gegangen: Ein Gericht in Arnheim hob in einem Berufungsurteil eine vorherige Verurteilung eines Mannes auf, der bei seiner 99-jährigen Mutter Sterbehilfe ausübte. (siehe zB diesen Bericht) Im Vorfeld hatten Ärzte die Sterbehilfe bei der Mutter abgelehnt, weil sie keine der notwendigen Voraussetzungen erfüllte. Sie war weder todkrank, noch litt sie in unerträglichen Weise. Der Sohn hingegen soll, nach der Urteilsbegründung des Gerichts, dennoch der Meinung gewesen sein, dass seine Mutter unerträglich leiden würde. Und das, obwohl Ärzte dies nicht bereit waren zu attestieren.

Zitat aus dem verlinkten Bericht:

Das Gericht in Arnheim urteilte am Mittwoch, dass Heringa aus einer Notlage heraus gehandelt habe. Der Angeklagte sei der Auffassung gewesen, dass seine Mutter unerträglich litt. Außerdem habe er den Sterbeprozess nachvollziehbar und transparent festgehalten. Heringa hatte seine Unterstützung beim Tod der Mutter unter anderem mit einer Videokamera aufgezeichnet.

Der Sohn kam deswegen vor Gericht, weil bisher nur Ärzten in den Niederlanden erlaubt ist Sterbehilfe durchzuführen. Nun aber dieses Urteil, welches in der Konsequenz jetzt auch Privatpersonen gestattet Sterbehilfe durchzuführen.

Zitat aus dem verlinkten Bericht:

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht das Urteil mit Sorge. „Ursprünglich hatten die Niederlande enge Kriterien zur assistierten Suizid-Begleitung“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Privatpersonen waren als Sterbehelfer grundsätzlich ausgeschlossen.“ Mit dem heutigen Urteil werde die Sterbehilfe-Praxis in den Niederlanden nun ausgeweitet. „Das muss uns auch in Deutschland bei der aktuellen Debatte über ein Sterbehilfe-Gesetz bewusst sein“, betonte Brysch: „Beginnt man mit der Erlaubnis zur Tötung, wird es keinen Endpunkt geben.“

Wer immer noch die Meinung vertreten will, dies würde sich in Deutschland nicht so entwickeln, muss sich nun fragen lassen, wer hier der unrealistische Träumer ist.
Abzuwarten ist, ob ich es noch erleben werde, dass das Buch: „Sterbehilfe für Dummies“ auf den Markt kommt. Denn anscheinend muss man nur bestimmte Dinge beachten, um später deswegen nicht juristisch belangt zu werden …… 🙁

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