In aller Stille, wohl auch die gesellschaftliche Ablenkung durch die aktuelle Coronakrise nutzend, hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag das umstrittene Gesetz mit dem Verbot der Konversionstherapien für homosexuell empfindenden Menschen unter 18 Jahren verabschiedet.
Das Ärtzteblatt meldet dazu:
Zitat:
Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sind künftig bei allen Minderjährigen bis 18 Jahre verboten. Das gilt auch für das Werben dafür. Das beschloss der Bundestag in Berlin mit Stimmen von Union, SPD und FDP. Die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion.
Das Verbot soll grundsätzlich auch dann gelten, wenn Erwachsene einem „Willensmangel“ unterliegen – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das trifft zum Beispiel zu, wenn jemand über den therapeutischen Nutzen getäuscht oder nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wird. Verboten werden das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen.
Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Das Gesetz gilt für alle Personen, nicht nur für Personen, die berufsmäßig handeln. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit.
Das Ministerium betonte ausdrücklich, dass Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie und Behandlungen sowie die Therapie, „die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen“, nicht verboten werden.
Gemäß der heutigen gesellschaftlich propagierten Meinung scheint dieses Gesetz wünschenswert zu sein. Doch betrachtet man die Konsequenzen genauer, sieht man ein anderes Bild. Dieses Gesetz bedeutet auch, das solchen Menschen, die unter ihren homosexuellen Empfindungen leiden – und ja, die gibt es tatsächlich! – , der Zugang zu therapeutischer Hilfe erschwert, wenn nicht gar verstellt wird. Denn nicht nur diese Therapien selbst, sondern auch jeglicher Hinweis auf solche steht nun unter Strafandrohung.
Bewusst bleibt das Gesetz hier in der Definition welche Therapieformen verboten werden völlig unscharf. Das bedingt, dass auch echt ergebnisoffene Therapien für derart leidende Menschen unter den Verdacht gestellt werden, verbotene Ziele anzustreben. Zudem eröffnet dieses Gesetz auch Populisten die Möglichkeit Anbieter von therapeutischer Begleitung einer Strafverfolgung auszusetzen.
Therapien die hingegen das alleinige Ziel verfolgen, derart leidende Menschen in ihrer homosexuellen Empfindung zu stärken, werden nicht verfolgt. Hier scheint Einseitigkeit nicht nur toleriert, sondern sogar erwünscht zu sein.
Ein weiter Punkt betrifft die Altersgrenze. Menschen unter 18 Jahren darf, wenn überhaupt nur in sehr engen Grenzen Hilfe angeboten werden, wenn sie in ihrer Entwicklung der sexuellen Identität nicht damit klar kommen homosexuell zu empfinden.
Wenn solche hingegen das Empfinden entwickeln, ihrer geschlechtlichen Empfindung nach in einem falschgeschlechtlichen Körper zu leben, darf durchaus weiterhin therapeutische Hilfe angeboten werden. Auch dann, wenn diese Therapien das alleinige Ziel verfolgen, den Hilfesuchenden in seinem aufkeimenden Empfindungskonflikt lediglich zu stärken. Ja, es ist auch erlaubt ggf. mittels starker Hormongaben die körperliche Entwicklung massiv zu beeinflussen. Warum? Weil es dafür tatsächlich gute Gründe gibt? Oder doch nur deshalb, weil der Mainstream dies unbedingt so will?
Mir ist hier sehr wichtig zu betonen, dass derart einseitige Therapien auch eher die Ausnahme bilden und nicht der Regelfall sind! Doch verboten sind sie ausdrücklich nicht.
Daher, nach genauer Betrachtung, ist dieses Gesetz kein Fortschritt, sondern tatsächlich ein Rückschritt in der Entwicklung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Denn hier hat nicht, wie mannigfaltig behauptet, die Vernunft gesiegt. Hier hat lediglich tendenziöse Propaganda gesiegt. Tatsächlich steht hier nicht das Leiden betroffener Menschen im Mittelpunkt, sondern die Durchsetzung fragwürdig einseitiger Einstellungen, gestützt auf zum Teil falschen Behauptungen. Tatsächlich wurde mit diesem Verbot keine weitere Freiheit für homosexuell empfindende Menschen geschaffen, sondern es wurde ein neues Tabu gesetzt. Eine gesellschaftliche Ausgrenzung solcher Menschen mit derartigen Leidempfindungen.
Diese Einschätzung ändert nichts daran, dass tatsächlich fragwürdige und schädliche Therapieformen jeglicher Art kritisch geprüft und ggf. auch verboten werden müssen. Doch darf hier nicht ein gesellschaftlich, populistisch geprägter Mainstream als Maßstab gelten, sondern alleine das Wohl des Betroffenen.
Ein Gedanke zu „Bundestag verbietet Konversionstherapien“