Nachdem im Bundestag erfolgreich das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft wurde, geht es zügig weiter. Nun regt ausgerechnet die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90 / Grüne) an, dass alle Ärzte in ihrer Ausbildung die Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen lernen sollen. Im Klartext: Alle Ärzte sollen in ihrem Studium lernen, wie man Menschen im Mutterleib tötet. Menschen? Ja, Richtig! Denn auch Föten sind keine Geschwulste oder schlichter Zellhaufen, sondern bereits Menschen.
Schaut man auf die offizielle Zahl der durchgeführten Abtreibungen von Deutschland (In 2021 ca. 95 000!), fragt man sich, ob es denn nicht genügend Ärzte gibt, die dies schon freiwillig gelernt haben. Wenn diese erschreckende Zahl schon nicht reicht, wohin soll das alles noch gehen?
Wird das Töten von Kindern zum Teil der Pflicht in der Ausbildung, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis auch alle Ärzte lernen müssen, wie man grundsätzlich Menschen tötet. Stichwort: Sterbehilfe.
Da fragt man sich, wo denn die ethischen Grenzen geblieben sind? Wo bleibt die freie Gewissensentscheidung bei den Ärzten, sich dem verweigern zu können? Hat sich nun jeder der menschenverachtenden Ideologie zu beugen, die dieser allzu großen Offenheit in Bezug auf Abtreibung und Sterbehilfe zugrunde liegt?
Im Deutschen Ärzteblatt ist folgende Meldung zu finden:
Die Bundesärztekammer und der Deutsche Ärztetag – zuletzt bestätigt auf dem 124. Deutschen Ärztetag 2021 – vertreten die Auffassung, dass die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist. Mit dieser Aussage sind folgende Aspekte verbunden:
● Die Hilfe zur Selbsttötung gehört nicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Ärzte sehen sich verpflichtet, das Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen (vgl. § 1 MBO-Ä, § 16 S. 1 MBO-Ä) und dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu achten (§ 7 Abs. 1 S. 1 MBO-Ä).
Die Hilfe bei der Verwirklichung der Absicht, sich selbst zu töten, gehört hingegen nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Arztes.
● Kein Arzt ist verpflichtet, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.
● Es bleibt eine freie und individuelle Entscheidung, ob sich ein Arzt in einem konkreten Einzelfall dazu entschließt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten und an einem Suizid mitzuwirken.
Die beschriebenen ärztlichen Tätigkeiten beim Umgang mit Todeswünschen oder Suizidgedanken (II. und IV.) gehören anerkanntermaßen zu den Aufgaben von Ärzten. Darin liegt keine Mitwirkung bei der Selbsttötung. …
Quelle: Deutsches Ärzteblatt | Jg. 118 | Heft 29–30 | 26. Juli 2021
In Diskussionen rund um die Sterbehilfe, wurde immer wieder von Seiten der Ärzte vorgebracht, wie absurd und abstoßend der Gedanke sei, die Techniken wie man Menschen tötet, als Teil des Studiums zu machen. Erstaunlicherweise ist die Haltung der Bundesärztekammer bei der Tötung von Menschen im Mutterleib völlig konträr.
Worauf müssen wir uns als Gesellschaft nun gefasst machen? Auf Werbung überall für Abtreibungskliniken und Sterbehilfevereinen? So wie es in anderen Ländern bereits zu finden ist. Auf einen immer höheren Druck auf das Individuum, sich für ein „sozialverträgliches Ableben“ vor und nach der Geburt zu entscheiden? Darauf, dass das Leben immer weniger Wert hat, wenn es nicht gesellschaftlich produktiv erscheint?
Das sind Unkenrufe meinerseits? So etwas wird nicht kommen? Wirklich nicht?
Als die strafrechtliche Verfolgung der Abtreibungen ausgesetzt wurde, hielt man die inzwischen schon seit Jahren bestehende Masse der Abtreibungen und die Ausuferung der Abtreibung hin zur letztmöglichen Verhütungsmethode, auch für Unkenrufe. Als in diversen Ländern die Sterbehilfe erlaubt wurde, hielt man auch die Warnung davor, dass dies dazu führen würde, dass ebenso nicht akut leidende Patienten, sondern auch gesunde und auch psychisch Kranke zukünftig getötet würden, für Unkenrufe. Heute ist das alles Realität.
Ich empfehle dringend, sich nicht irgendwelchen Trends zu beugen und dafür das eigene, kritische Denken dafür aufzugeben.