Also in den letzten Jahren geht es in der westlichen Gesellschaft aber so richtig ab. Niemals in der gesamten Geschichte der Menschheit ging es der westlichen Gesellschaft so gut wie heute. Und niemals zuvor gab es so viele, die sich selbst als Opfer sehen.
Doch das überhandnehmende Opfertum geht auf Kosten echter Opfer. Somit werden so manche „Opfer“ tatsächlich zum Täter. Denn bleibt den echten Opfern noch etwas Mitempfinden, echtes Erbarmen über?
Die Schauspielerin Veronica Ferres weiß es womöglich besser als der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, was Vergebung ist und was sie gerade für Opfer von Gewalttaten bedeutet. Bei einer Podiumsdiskussion am 25. November in Berlin, anlässlich der Vorstellung des ZDF-Fernsehfilms „Lena Fauch – Vergebung oder Rache“, sagte sie „Einem Täter zu vergeben, ist wichtiger als dessen Verurteilung.“ und spricht damit eine Wahrheit aus, die nicht nur christliche Betreuer und Therapeuten, die mit Opfern von Gewalttaten arbeiten, kennen. Ferres zufolge setzen die Hinterbliebenen einer Gewalttat viel Hoffnung auf ein gerechtes Gerichtsurteil. Entscheidend sei jedoch die Fähigkeit zu vergeben – auch dann, wenn das erhoffte Urteil ausbleibt. (Quelle: idea.de) Diese Wahrheit ist auch bei vielen Therapeuten und anderen, die mit diesen Opfern arbeiten, bekannt, die mit Glauben ansonsten nichts zu tun haben. Denn die weit überwiegende Erfahrung ist hier, dass die erfolgte gerichtliche Verurteilung und die darauf folgende Strafe, den Opfern bei weitem nicht Entlastung ihrer Seele bringt, die davon erhofft wird. Erst Vergebung ist dazu in der Lage.
Vergebung wird hier, insbesondere aber gerade auch in der Bibel, nicht als ein Akt des Ignorierens oder einem simplen zudecken der konkreten Schuld des Täters verstanden. Vergebung ist hier vielmehr die konkrete Aufdeckung und Beschäftigung mit der Schuld des Täters und das darauf folgende loslassen desselben. (Dazu habe ich in diesem Artikel genaueres geschrieben.)
Für große Aufregung sorgt das heutige Urteil des Frankfurter Landgerichts zur Schmerzensgeldforderung des verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Kommentare zu diesem Urteil meine ich, dass eine nüchterne Besinnung auf die eigentliche Grundlage des Urteils vonnöten ist.
Hintergrund:
Am 1.Oktober 2002 wurde Magnus Gäfgen bei einem Verhör durch die Polizei Folter angedroht, wenn er der Polizei nicht mitteilen würde wo sein Opfer zu finden ist. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Polizei zunächst nur vermuten, dass Gäfgen tatsächlich der Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler ist. Unter dem Druck teilte Gäfgen dann mit, wo die Leiche des Jungen zu finden sei.
Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wurde deswegen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt und auch der Europäische Gerichtshof entschied, dass mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen habe. (Hier nachzulesen)