Bestimmte Überlegungen in Bezug auf umstrittene ethische Fragen werden zwar vorgenommen, doch man redet nicht gerne darüber. Dazu gehört auch die Frage, welche wirtschaftlichen Folgen, womöglich gar Vorteile, ein Staat durch aktive Sterbehilfe erlangen kann. Tatsächlich ergeben sich nicht unerhebliche Kostenerleichterungen für die Sozialkassen, wenn Menschen früher sterben, statt Pflegekosten zu generieren. Das gehört nun einmal auch zu dem gesamten Thema. So bitter es ist, dies auch zu bedenken. In Kanada wurde dazu nun eine Studie veröffentlicht, wie man hier nachlesen kann: „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE)
Seitdem die Iren in einer Volksabstimmung entschieden haben, dass es in ihrem Land auch die Ehe für Homosexuelle geben soll, wütet eine Medienschlacht in Deutschland um diese Frage. Es gelten längst keine Fakten oder gründliche Überlegungen mehr, sondern anscheinend nur noch Polemik – wohin man auch schaut.
So, und nun komm ich und füge meinen Senf auch noch hinzu. 😉 Wer mich kennt, kann sich denken, dass ich mal wieder in eine ganz andere Richtung denke. Na denn …
Das Schlagwort im Moment zu dem Thema ist „Die Ehe für Alle“. Hört sich ja toll an und irgendwie plausibel. Doch wie plausibel ist das denn? Zur Zeit bläht sich das Medienvolk wieder in unglaublicher Polemik über eine Aussage von Annegret Kramp-Karrenbauer auf, welche eigentlich, also wenn man seinen Gehirnkasten einfach mal auf Betriebstemperatur bringt statt nur dünne Luft abzulassen, durchaus wert ist einmal darüber nachzudenken. Doch diese will ich hier garnicht näher diskutieren, wer weiter liest wird bald sehen warum. Was ist Ehe noch, wenn sie für alle gilt. Und wenn man die Ehe nun weit öffnet, wer will hier, so denn der Denkkasten auch funktioniert, die Grenzen ziehen und warum eigentlich noch Grenzen?
In Belgien wurde einem Sexualstraftäter, der nun bereits seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt und keine Aussicht darauf hat, wieder entlassen zu werden, durch ein Bundesberufungsgericht gestattet, eine sogenannte „Sterbehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung sorgt erneut für Diskussionen rund um das Thema Sterbehilfe.
In Belgien wurde vor kurzer Zeit auch die „Sterbehilfe“ an Minderjährigen erlaubt. Damit ist Belgien internationaler Vorreiter im Bereich Euthanasie.
Schaut man sich diesen Fall des Sexualstraftäters genauer an, fällt schnell auf, wie exemplarisch dieser für die Verlogenheit im Bereich der Befürwortung der Euthanasie ist. Dies wird aus der Begründung des Sexualstraftäters für sein Anliegen deutlich: Tatsächlich kommt sein Wunsch zu sterben nicht aus dem Hintergrund einer schweren psychischen oder einer schweren körperlichen Erkrankung. Er möchte sterben, weil ihm seit nunmehr 30 Jahren vom Staat Belgien jegliche Psychotherapie verweigert wird. Das hat zur Folge, dass er ohne jede Perspektive in seiner Zelle seinen sexuellen Wahnvorstellungen ausgesetzt ist.
Wir in Deutschland können auf ein deutlich besser funktionierendes Strafsystem schauen, wo es solche Therapien gibt – auch für Straftäter in Sicherheitsverwahrung. Das Angebot solcher Therapien hat nicht nur den Sinn, u.a. Sexualstraftäter gegebenenfalls wieder für ein Leben ohne Gefahr für die Gesellschaft und für sich selbst außerhalb der Gefangenschaft zu ermöglichen. Diese Therapien helfen auch dabei, dass die Straftäter ein Unrechtsempfinden für ihre Taten entwickeln, was durchaus im Sinne der Opfer sein sollte.
In der FAZ ist ein Artikel erschienen, der sich mit der Frage beschäftigt, welchen Stellenwert die Liebe unter Partnern in unserer Gesellschaft heute hat. Er ist überschrieben mit: „Egoistische Zweisamkeit – Ersatzreligion Liebe“. Hier nachzulesen.
Es ist eine Polemik, welche deutlich machen will, dass sich unsere, zur Zeit gängige Vorstellung von partnerschaftlicher Liebe, längst im Irrationalen verlaufen hat. Mit dem finden der einen wahren Liebe sind mehr und mehr Erwartungen verbunden, die sonst eigentlich der Religionen zugeschrieben sind. Demzufolge ergeben sich auch viele Probleme unter Partnern und ein häufiges scheitern von Partnerschaften.
Ein Artikel, der, wie ich meine, lohnt zu lesen und zu diskutieren. Ich bin gespannt auf ihre Meinung dazu.
Zunächst möchte ich mein Bedauern ob der Erkrankung der Ehefrau von Präses Schneider zum Ausdruck bringen und festhalten, dass ihr natürlich jede Qualitätszeit mit ihrem Mann und der Familie zugestanden werden soll. Familie ist allemal wichtiger als auch jedes Bischofsamt in einer chr. Kirche. Mein Wunsch für die Familie ist, dass sie in dieser Zeit die liebevolle Nähe Gottes erleben mögen.
Viel Lob und Respektsbekundungen für diesen Entschluss von Nikolaus Schneider gehen am heutigen Tage über den Äther und auch in den kommenden Tagen durch die Medien.
Doch, und deshalb ist es mir hier einen Beitrag wert, fällt mir hier doch einiges auf, was mir meine Respektbekundung für diese Rücktrittsankündigung vergällt.
Ist sein Entschluss wirklich so herausragend, dass er tatsächlich außergewöhnlichen Respekt verdient? Ja sind diese ausufernden Respektsbekundungen nicht gar fast wie Hohn gegenüber Anderen? „Showabtritt“ weiterlesen
Nun steht Joachim Gauck das zweite Mal zur Wahl zum Bundespräsidenten. Die Geschichte ist hinreichend bekannt und muss von mir nicht nochmal wiederholt werden. Damit ist allerdings verbunden, dass die Öffentlichkeit genauer auf Joachim Gauck und sein Leben schaut. Insbesondere nachdem es zu solch einem Eklat gekommen ist, weil man es versäumt hat dies beim letzten Bundespräsidenten vor der Wahl zu tun.
Derart sensibilisiert fallen Dinge auf, die zur Diskussion anregen. Neben mancher Äußerungen von J. Gauck in der Vergangenheit, die angeregte Diskussionen in der Zukunft versprechen, fällt auch der Blick auf die Frau, die an Gaucks Seite als sogenannte „First Lday“ mit ins Schloss Bellevue einziehen wird und ihn bei seinen Amtshandlungen und -reisen begleiten wird.
Zu dieser Frau, Daniela Schadt, kann ich nichts sagen. Ich weiß zu wenig von ihr und es geht mir mehr um die grundsätzliche Frage:
Passen Amt und ein Bundespräsident zusammen, der im Ehebruch lebt?
Ja ich weiß, meine Formulierung „Ehebruch“ geht weiter als die allgemein verwendete Formulierung „wilde Ehe“. Da J. Gauck aber immer noch verheiratet ist, lebt er defacto nicht in „wilder Ehe“ sondern im Ehebruch. Da hilft auch keine wohlwollende Formulierung.
Kurze Zusammenfassung: J. Gauck heiratete 1959 und hat aus dieser Ehe vier Kinder. Seine Frau verließ ihn 1991 und sie wurden bisher nicht geschieden. Seit nunmehr 12 Jahren lebt J. Gauck in der Beziehung mit Daniela Schadt. Trotz seiner öffentlichen Ämter und dem wiederholten Kandidieren für das Amt des Bundespräsidenten sah J. Gauck bisher keine Veranlassung dazu, diesen Part seines Lebens zu regeln.
Die Diskussion über diese Eheverhältnisse sind angestoßen und verlaufen recht kontrovers.
Ich meine, diese Diskussion über das Thema ist mehr wie berechtigt. Selbst dann, wenn sich so manche (mehr oder weniger) bekannte Persönlichkeit „Bundespräsidentenamt und die Ehe“ weiterlesen