In aller Stille, wohl auch die gesellschaftliche Ablenkung durch die aktuelle Coronakrise nutzend, hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag das umstrittene Gesetz mit dem Verbot der Konversionstherapien für homosexuell empfindenden Menschen unter 18 Jahren verabschiedet.
Das Ärtzteblatt meldet dazu:
Zitat:
Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sind künftig bei allen Minderjährigen bis 18 Jahre verboten. Das gilt auch „Bundestag verbietet Konversionstherapien“ weiterlesen